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Hier finden Sie allgemeine Informa-
tionen zu den Leistungen eines Notars. Für eine konkrete Beratung oder bei Fragen kontaktieren Sie mich gern.
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Leistungen
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und wird von der Justizverwaltung auf Lebenszeit bestellt.
Er ist beauftragt, im eigenen Namen und unter eigener Verantwortung die Angelegenheiten der vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen.
Der Notar ist in der Führung seines Amtes unabhängig und hat ihre Unparteilichkeit zu wahren.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Mitwirkung eines Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
1. Immobilien
- Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge
- Schenkung und Überlassung von Grundstücken z.B. innerhalb der Familie
- Grundschuld- und Hypothekenbestellungen
- Eintragung und Löschung von Rechten im Grundbuch
- Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum
- Begründung und Veräußerung von Erbbaurechten
- Bestellungen von Dienstbarkeiten (z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, Wohnungsrechten) an Grundstücken
- Grundstücksvollmachten
2. Erbschaft
- Testamente und Erbverträge
- Erbscheinsanträge
- Erbauseinandersetzungsverträge
- Erbausschlagungen
3. Ehe und Familie
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen
4. Vorsorge
- Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügungen
5. Gesellschaftsrecht
- Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, Unternehmergesellschaften
- Handelsregisteranmeldungen
6. Sonstige Urkundsgeschäfte
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- eidesstattliche Versicherungen
- Vereinsregisteranmeldungen
Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Beispiele ›